Streit unter Mietern

Streit unter Nachbarn in einer Mietliegenschaft kann Kündigungen oder Mietzinsreduktionen nachsichziehen.

Mögliche Ursachen für nachbarschaftlichen Streit gitb es viele:

  • Lärm aus der Nachbarwohung, dem Treppenhaus oder dem Garten
  • Gerüche nach Abfall, Rauchen im Treppenhaus, Grillieren oder Rauchen auf dem Balkon
  • Blockade von Wegen, Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus

Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind nötig damit unter Nachbarn ein reibungsloses Mit- und Nebeneinander möglich ist. Rechtliche Verankerung findet dies in Art. 257f Abs. 2 OR wo gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn gefordert wird. Als Vermieter können Sie mit einer einfachen und klar formulierten Hausordnung helfen der Entstehung von Konflikten vorzubeugen. 

Beschwert sich ein Mieter beim Vemieter über einen anderen Mieter, ist es ratsam zuerst das Gespräch mit dem störenden Mieter zu suchen. Oft werden dann gegenseite Beschuldigungen erhoben. In diesem Fall kann eine Meditation helfen. Lässt sich der Konflikt nicht anders lösen, bleibt dem Vermieter nur das Mittel der Kündigung des Mietvertrags. Der Vermieter sollte darauf achten, dass die Kündigung nachweisbar und objektiv begründet ist. Dabei können schriftliche Aussagen von Nachbarn helfen. Wenn nicht klar festzustellen ist, welche die störende Mietpartei ist, muss allenfalls beiden gekündigt werden.