Verwaltungsperiode, Datum der Verwaltungsübernahme
Die erste Buchhaltungsperiode beginnt mit dem Datum "Unter eigener Verwaltung seit". Mietverträge sollen mit ihrem echten Startdatum erfasst werden, auch wenn dieses lange vor der Verwaltungsübernahme liegt. Die Mietzinse werden erst ab Verwaltungsübernahme ins Soll gestellt.
Die Nebenkostenabrechnugsperiode ist unabhängig von der Buchhaltungsperiode. So können Sie zum Beispiel nach einer Verwaltungsübernahme ab 1.1.2021 eine Nebenkostenabrechnug für die Periode 1.6.2020 bis 31.5.2021 erstellen. Vorraussetzung dafür ist, dass alle Mietverträge ab 1.6.2020 korrekt erfasst sind und sie alle NK-relevanten Kosten der kompletten Periode erfassen.
Wenn Sie die Verwaltung bisher mit einem anderen Tool gemacht haben und jetzt zu LIMMOBI wechseln, erfassen Sie bei Mietimmobilien als Verwaltungsstartdatum, das Datum ab dem Sie die Verwaltung mit LIMMOBI machen. Es empfiehlt sich die Verwaltungsübernahme auf die Mietperiode abzustimmen, sonst wird eine Pro-Rata Rechnung für die Mieter mit angebrochenen Mietperioden erstellt.
Bei Stockwerkeigentum erfassen Sie als Verwaltungsstartdatum, das Datum an dem die erste durch Sie abzurechnende Buchhaltungsperiode beginnt, auch wenn die Verwaltungsübernahme später war.
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