Verrechnungssteuer im Stockwerkeigentum
In Stockwerkeigentumsgemeinschaften werden oft Erneuerungsfonds geführt. Diese Fonds dienen dazu, langfristig notwendige Renovationen, Reparaturen oder Ersatzinvestitionen am gemeinschaftlichen Eigentum zu finanzieren. Jeder Eigentümer leistet dabei regelmässige Beiträge an den Fonds, sodass grössere Ausgaben nicht plötzlich aus Eigenmitteln aller Eigentümer gedeckt werden müssen. Bei Erträgen aus dem Erneuerungsfonds, wie beispielsweise Zinserträgen auf dem angesparten Kapital, wird in der Schweiz häufig Verrechnungssteuer abgezogen. Diese beträgt aktuell 35 % und wird von der Bank zuhanden der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingezogen.
Für Eigentümer mit Steuerdomizil in der Schweiz kann diese Verrechnungssteuer von der Verwaltung zurückgefordert werden. Die Verwaltung meldet den Betrag über das Formular 25 bei der ESTV, sodass die Erträge im Endeffekt netto dem Erneuerungsfonds zugutekommen. Der Anspruch eines Eigentümers mit ausländischem Steuerdomizil hängt vom jeweiligen Land ab und muss, falls möglich, durch den Eigentümer geltend gemacht werden.
LIMMOBI unterstützt die Teilbereiche der Thematik "Verrechnungssteuer" durch folgende Funktionalität:
Für Eigentümer mit Steuerdomizil in der Schweiz kann diese Verrechnungssteuer von der Verwaltung zurückgefordert werden. Die Verwaltung meldet den Betrag über das Formular 25 bei der ESTV, sodass die Erträge im Endeffekt netto dem Erneuerungsfonds zugutekommen. Der Anspruch eines Eigentümers mit ausländischem Steuerdomizil hängt vom jeweiligen Land ab und muss, falls möglich, durch den Eigentümer geltend gemacht werden.
LIMMOBI unterstützt die Teilbereiche der Thematik "Verrechnungssteuer" durch folgende Funktionalität:
- Vorgegebene Konten für die Automatisierung der Abläufe
- 1176 - Rückforderbare Verrechnungssteuer: Zeigt den Betrag der bei der ESTV zurückgefordert werden kann.
- 1177 - Rückgeforderte Verrechnungssteuer: Zeigt den Betrag der bei der ESTV zurückgefordert, aber noch nicht ausbezahlt wurde.
- 3691 - Zinsen: Zinserträge aus dem Kontokorrent
- 3692 - Zinsen aus Erneuerungsfonds: Zinserträge aus den Erneuerungsfonds
- 9100 - Zuweisung an Erneuerungsfonds: Zinserträge aus den Erneuerungsfonds werden reinvestiert, verbleiben also im Erneuerungsfonds. In der Regel halten sich die Beträge auf den Konten 3692 und 9100 beim Jahresabschluss die Waage.
- Vorlage zum einfachen Ausfüllen des Formulars 25 der ESTV für die Rückforderung der Verrechnungssteuer bei der eidgenössichen Steuerverwaltung
- Automatische Erstellung der Beilage zum Formular 25
- Automatische Erstellung der Steuerinformation für die Eigentümer
- Automatisierte Buchung der Reinvestition der Zinserträge aus Erneuerungsfonds, Rückforderung der Verrechnungssteuer bei der ESTV und bei Eigentümern mit ausländischen Steuerdomizil.
- Zinsen aus Kontokorrent oder anderen Bankkonten oder Anlagen, die nicht einem Erneuerungsfonds zugewiesen sind, sind vom betreffenden Konto in den Aktiven (10xx) an 3691 - Zinsen zu buchen. Zinsen sind inklusive der Verrechnungssteuer zu buchen.
- Zinsen aus Erneuerungsfonds sind vom betreffenden Konto in den Aktiven (10xx) an 3692 - Zinsen aus Erneuerungsfonds zu buchen. Zinsen sind inklusive der Verrechnungssteuer zu buchen.
- Der Abzug der Verrechnungssteuer ist von 1176 - Rückforderbare Verrechnungssteuer an das betreffende Konto in den Aktiven (10x) zu buchen.
- Das Konto 9100 - Zuweisung an Erneuerungsfonds wird beim Abschluss automatisch bebucht, manuelle Buchung auf dieses Konto sollten in der Regel nicht notwendig sein.
- Sollte der Zins von der Bank auf ein anderes als das Basiskonto ausgezahlt werden, muss mit einer Transferbuchung 10xx and 10yy der Betrag auf das Basiskonto transferiert werden, damit der Zinsertrag und Verrrechnungssteuerabzug wie oben gefordert vom korrekten Konto aus den Aktiven gegen 3691, 3692 oder 1176 gebucht werden kann.
Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann das System weder eine korrekte Vorlage für das Rückforderungsformular noch korrekte Steuerausweise für die Eigentümer erstellen.
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