Mietvertrag archivieren

Ist ein Mietvertrag beendet und sind keine weiteren Geschäftsvorfälle zu erwarten, kann er archiviert werden.

Voraussetzungen

Vor der Archivierung müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die letzte HK-/NK-Abrechnung für den Vertrag wurde erstellt.
  • Die Finanzen des Vertrags sind vollständig ausgeglichen:
    • Es bestehen keine offenen Debitorenrechnungen (z. B. Mietzinsrechnungen).
    • Es bestehen keine offenen Kreditorenrechnungen (z. B. Rückerstattungen aus der Nebenkostenabrechnung).
    • Es bestehen keine offenen NK-Akontobeträge.
    • Das Mieterkonto weist keinen Saldo auf.
  • Es bestehen keine pendenten Geschäftsfälle.
  • Das Vertragsende liegt in einer abgeschlossenen Buchhaltungsperiod

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Auswirkungen der Archivierung

Durch die Archivierung eines Vertrags werden die zugehörigen, leeren Konten aus der Buchhaltung entfernt. Zudem erscheint der Vertrag nicht mehr in der normalen Suche. Der archivierte Vertrag bleibt erhalten und kann jederzeit über die Detailansicht des Mietobjekts eingesehen werden.

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