Erneuerungsfonds erfassen

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist für den Unterhalt der gemeinsamen Bauteile wie Gebäudehülle oder Heizung verantwortlich und teilt die Kosten für die Sanierung dieser Bauteile unter sich auf. Dafür legen die Miteigentümerinnen und Miteigentümer regelmässig Geld in den Erneuerungsfonds zurück. Der Betrag wird in der Regel auf der Basis ihrer Wertquote festgelegt. LIMMOBI erlaubt aber auch abweichende Zuweisungen der Beiträge.


Um einen Erneuerungsfonds in LIMMOBI anzulegen, navigieren Sie zum 2. Tab (Buchhaltung) der Liegenschaft und wählen Sie das (+) Zeichen in der Sektion Erneuerungsfonds.

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Dann können Sie die Details des Erneuerungsfonds erfassen.


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Legen Sie das Startdatum fest, die Länge der Verrechnungsperiode sowie den Beitrag für diese Zeit. Das Enddatum kann offen gelassen werden, falls der Erneuerungsfonds fortlaufend ist. 

Sobald die Daten einmal gespeichert weden, können diese nicht mehr verändert werden.


Beachten Sie, dass für nachträglich erfasste Erneuerungsfonds mit Startdatum in der Vergangenheit, bereits ausgestellte Beitragsrechnungen nicht automatisch angepasst werden. Bei rückwirkender Datenerfassung, erfassen Sie also zuerst den Erneuerungsfonds und dann die Eigentumsperioden. Bei Erfassungsfehlern müssen zuerst die Eigentumsperioden gelöscht werden und nach der Korrektur neu erfasst werden. Dadurch werden die Sollstellungen korrigiert.