Ändern von Buchungen
Um die logische Konsistenz Ihrer Daten sicherzustellen, können nicht alle Buchungen beliebig freihändig verändert werden. Die folgende Tabelle zeigt alle bestehenden Einschränkungen. Die Tabelle wird von oben noch unten gelesen werden, wobei die erste zutreffende Bedingung zum Tragen kommt.
Bedingung | Änderungsmöglichkeiten |
Die Buchung liegt in einer abgeschlossenen Buchhaltungsperiode. | Die Buchung kann nicht verändert oder gelöscht werden, ausser wenn die Buchhaltungsperiode wieder geöffnet wird. |
Die Buchung wurde in einer MWST-Abrechnung verwendet. | Es kann nur der Buchungstext geändert werden. Für eine Löschung oder andere Änderungen muss erst die MWST-Abrechnung storniert werden. |
Die Buchung wurde in einer Nebenkostenabrechnung verwendet. | Es kann nur der Buchungstext geändert werden. Für eine Löschung oder andere Änderungen muss erst die Nebenkostenabrechnung storniert werden. |
Die Buchung ist eine Zahlung die über den Bankkonto-Import (automatisch oder manual) zugewiesen wurde. | Direkt bearbeiten: nur NK-Datum und Buchungstext Über Bankkonto-Zuweisung: Ja, Zuweisung korrigieren, Banktransaktion ignorieren, zurücksetzten oder neu zuweisen. Löschen: über Bankkonto-Zuweisung |
Die Buchung ist eine Zahlung einer Rechnung (Kreditoren- oder Debitorenrechnung) | Es kann nur NK-Datum und Buchungstext verändert werden oder die Buchung kann gelöscht werden. |
Die Buchung ist die Kostenbuchung einer Lieferantenrechnung. | Direkt bearbeiten: nur NK-Datum und Buchungstext Über Bearbeiten der Lieferantentrechnung: Neu zuweisen. Die Rechnung darf noch keine Zahlungen zugewiesen haben. Löschen: über Bearbeiten der Lieferantenrechnung |
Die Buchung ist die Kostenbuchung einer Debitorenrechnung. | Es kann nur NK-Datum und Buchungstext verändert werden. Für andere Änderungen muss die Debitorenrechnung gelöscht werden. Debitorenrechnungen mit gebuchten oder angewiesenen Zahlungen können nicht gelöscht werden. |
Alle anderen Buchungen (z.B. freihändige Soll-Haben Buchung in offener Periode) | Kann beliebig bearbeitet werden, ausser der Liegenschaft. |
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