Modus der Sollstellung
LIMMOBI erlaubt grundsätzlich zwei Arten der Sollstellung:
1) Sollstellung mit Rechnung
2) Verrechnung gegen Sammelkonto
Wenn immer Beträge sollgestellt werden kann die Art der Sollstellung gewählt werden. So z.B. bei Mietverträgen, Eigentumsperioden, Erneuerungsfond.
Im folgenden werden die Unterschiede erklärt.
Sollstellung mit Rechnung
Bei der Sollstellung mit Rechnung wird für den fälligen Betrag im LIMMOBI ein Rechnungsobjekt erstellt. Diese Rechnung muss nicht zwingend an den Rechnungsempfänger verschickt werden. Die Rechnung wird im LIMMOBI im Status 'offen' erzeugt und steht bereit um eine Zahlung zuzuweisen. Diese Art der Sollstellung ist der Standard für Mietliegenschaften. Dieser Modus ist empfohlen wenn Sie nicht nur wissen wollen, ob ingesamt noch Forderungen für einen Rechnungsempfänger offen sind, sondern wenn Sie unterscheiden wollen, welche Rechnungen im einzelnen bezahlt wurden.
Die Kontrolle des Zahlungsausstand geschieht hier über die offenen Rechnungen.
Für beide Modi wird in der Buchhaltungsansicht für den Mietvertrag/Eigentumsperiode die Situation korrekt dargestellt, auch wenn die Zahlen aus unterschiedlichen Kategorieren stammen.
Verrechnung mit Sammelkonto
In diesem Modus werden die Sollstellungen direkt gegen das Sammelkonto (Mierterkonto oder Eigentümerkonto) des Schuldners gebucht. Einzahlungen des Schuldners werden auch direkt auf das Sammelkonto gebucht. Dieser Modus ist einfacher, da Zahlungen nicht spezifisch auf Rechnungen zugewiesen werden müssen. Anderseits ist dies aber auch der Nachteil dieser Methode: Man weiss zwar jederzeit welchen Betrag ein Schulder ingesamt noch offen hat, aber man kann nicht identifizieren welche Rechnungen genau schon bezahlt wurden, bzw. welche noch offen sind. Dieser Modus empfiehlt sich in der Regel bei Stockwerkeigentum, oder in allen Situationen wo die Schuldner Beträge einzahlen die regelmässig nicht mit den Rechnungsbeträgen übereinstimmen.
Die Kontrolle der Zahlungsausstände erfolgt über das Sammelkonto.
Für beide Modi wird in der Buchhaltungsansicht für den Mietvertrag/Eigentumsperiode die Situation korrekt dargestellt, auch wenn die Zahlen aus unterschiedlichen Kategorieren stammen.
In der Illustration im Fall von Stockwereigentum werden die Eigentümerbeiträge beim Sammelkonto Eigentümer abgebucht und stehen nicht als offene Eigentümerausstände da.
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