Rundungsbeträge

Den Mietern werden die pro Kostentreiber zugeordneten Kosten auf CHF 0.01 abgerundet. Nach Summierung aller Kosten und Verrechnungen wird der resultierende Rechnungsbetrag auf CHF 0.05 auf- oder abgerundet. Dies kann zu einer Rundungsdifferenz im Rappen-Bereich führen, der automatisch auf das Rundungskonto gebucht wird.

Wenn zum Beispiel Kosten von CHF 100.00  im Verhältnis von 1:2 auf zwei Parteien verteilt werden müssen, ergibt dies für die erste Partei CHF 33.33 und für die zweite Partei CHF 66.66. Die restlichen CHF 0.01 werden der Rundung zugeteilt. Bei der Verrechnung wird der ersten Partei CHF 33.35 und der zweiten Partei CHF 66.65 in Rechnung gestellt. In diesem Beispiel lösen sich die Rundungsdifferenzen also am Ende wieder auf. Je nach Situation verbleibt aber am Ende ein Rappen-Betrag zu Gunsten oder zu Lasten des Eigentümers.

Das Abrunden von Kostenzuweisungen mindert im Durchschnitt die Einnahmen des Eigentümers um wenige Rappen. Dies ist Absicht, um wilkürliches Runden zu vermeiden und damit Nachfragen von Mieteren diesbezüglich vorzubeugen (z.B. wenn CHF 100 unter 3 Parteien zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss).