Wilkommen im LIMMOBI Forum.

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Mietobjekt löschen

anonymous vor 4 Monaten • aktualisiert von anonymous vor 4 Monaten • 1

Wie kann ich ein nicht mehr vorhandenes Mietobjekt löschen? Für dieses Objekt gab es auch keine Mieteinnahmen

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Fertiggestellt

Mietvertrag hinterlegen

anonymous vor 6 Monaten • aktualisiert vor 6 Monaten • 3

Man sollte einem Mietvertrag das unterzeichnete eingescannte Dokument hinterlegen können. Wenn ich aber bei einem Mietvertrag auf den Tab "Dokumente" klicke, kommt die folgende Fehlermeldung:

Image 1369

Was kann ich hier machen?

Robert Briggen

Antwort
anonymous vor 6 Monaten

Guten Tag Herr Briggen

Das Problem ist gelöst. Sie können den Mietvertrag nun hinterlegen.

Freundliche Grüsse,

Alex Karg

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Postfinance - pain.001

anonymous vor 9 Monaten • aktualisiert von anonymous vor 9 Monaten • 1

Guten Tag

Wir haben mit LIMMOBI QR-Einzahlungsscheine erstellt für ein Konto bei der Postfinance. Zudem nutzen wir die Datenschnittstelle von Postfinance via bLink Anbindung.

Nun haben wir untenstehendes Schreiben von der Postfinance erhalten. Gibt es hier unsererseits Anpassungsbedarf - oder erfüllt LIMMOBI bereits den aktuellsten Standard?

Liebe Grüsse,


Image 1291

Antwort
anonymous vor 9 Monaten

Guten Tag


Wir erfüllen die Anforderungen bereits. Wir mussten dafür Strasse und Hausnummer bei den Adressdaten trennen. Dies war früher ein Feld und sind jetzt zwei Felder. Sie können allenfalls prüfen ob diese Trennung bei Ihren Daten korrekt ist.


Ansonsten ist nichts weiter zu tun.


Freundliche Grüsse,

Alex Karg

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Buchungstext automatisch übernehmen

anonymous vor 10 Monaten • aktualisiert von anonymous vor 10 Monaten • 1

Beim erfassen von Lieferantenrechnungen kann ein Buchungstext eingegeben werden, dies ist bei uns Pflicht.
Beim aufteilen dieser Lieferantenrechnung auf mehrere Liegenschaften muss dieser Buchungstext immer wieder eingegeben werden. Ebenso bei der Buchung, auch da steht wieder der "Standard Text" drin. Wäre super, wenn der Buchungstext bei derselben Rechnung / Buchung immer übernommen würde.

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Buchungen bei Rechungsaufteilung auf mehrere Liegenschaften falsch

anonymous vor 10 Monaten • aktualisiert vor 9 Monaten • 2

Wird eine Lieferantenrechnung auf mehrere Liegenschaften aufgeteilt, so werden die Beträge beim Buchen nicht korrekt übernommen. Geschieht immer, wenn vorher schon Buchungen gemacht wurden, da scheint ein Wert nicht zurück gesetzt zu werden2026-01-05 10_26_34-.png
2026-01-05 10_27_05-.png

Antwort
anonymous vor 10 Monaten

Danke für die Meldung. Das funktioniert aber so wie es designed wurde. Durch die Aufteilung auf 3 Liegenschaften läuft die Rechnung jetzt auch in 3 Buchhaltungen parallel. Das heisst beim Bezahlen muss auch die Zahlung auf die 3 Liegenschaften aufgeteilt werden. Dies müssen Sie manuell machen also wieder ja ein Drittel. Zugegebenermassen ist das mindestens wenn die Rechnung komplett bezahlt wird und manuell gebucht wird etwas umständlich. Allerdings arbeiten 99% unserer Kunden mit angebundenen Bankkonten, wo dann dies alles automatisch gebucht wird.

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zuviel Mietzins bezahlt

anonymous vor 10 Monaten • aktualisiert von anonymous vor 10 Monaten • 1

Guten Tag

Auf Grund des tieferen Referenzzinssatzes habe ich die Mietzinse angepasst, also reduziert.

Einige Mieter habe aber gleichwohl noch den höheren Mietzins bezahlt.

Jetzt haben wir kleine Beträge "akonto zugunsten Mieter".

Frage:

- gibt es eine einfache Möglichkeit, diese Beträge zurück zu überweisen?

- gibt es eine Möglichkeit, diese Beträge in den NK/HK-Abrechnungen einzurechnen und so auszugleichen?

- würde der Mieter im nächsten Monat einen Betrag überweisen, der dem Mietzins - zuviel bezahlt entspricht, würde sich das automatisch ausgleichen?

- würde der Mieter nichts machen, dann bleibt der kleine akonto Betrag einfach stehen, oder?

Was ist die einfachste Lösung mit dem geringsten Aufwand für mich?

Vielen Dank für ihre Antwort.

Freundliche Grüsse,

Thomas Rudolf

Antwort
anonymous vor 10 Monaten

Guten Tag Herr Rudolf

Die einfachste Möglichkeit ist die zu viel bezahlten Beträge gegen das Konto 2020 - Mieterkonto zu buchen. Das ist auch die Buchung, die das System automatisch vorschlagen sollte. Beträge auf dem Konto 2020 sind die "akonto Mieter" Beträge. Diese werden automatisch mit der nächsten NK-Abrechnung verrechnet.

Für Ihre einzelnen Fragen bedeutet dies also:

- gibt es eine einfache Möglichkeit, diese Beträge zurück zu überweisen?
Am einfachsten ist es auf die NK-Abrechnung zu warten. Wenn Sie den Betrag schneller zurückzahlen wollen, erfassen Sie eine Pseudo-Lieferantenrechnung mit dem Mieter als Lieferant und bezahlen diese wie gewohnt. Als Gegenkonto für diese Rechnung wählen Sie wieder das 2020.

- gibt es eine Möglichkeit, diese Beträge in den NK/HK-Abrechnungen einzurechnen und so auszugleichen?
Ja, genau. Das ist der Default, wie oben beschrieben.

- würde der Mieter im nächsten Monat einen Betrag überweisen, der dem Mietzins - zuviel bezahlt entspricht, würde sich das automatisch ausgleichen?
Nein, nicht automatisch. Sie müssen den offenen Teil der Mietrechnung gegen das Konto 2020 verrechnen.

- würde der Mieter nichts machen, dann bleibt der kleine akonto Betrag einfach stehen, oder?

Ja, bis zur NK-Abrechnung.

Freundliche Grüsse,

Alex Karg

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Strukturierte Adressen auf Einzahlungsschein

anonymous vor 1 vor einem Jahr • aktualisiert von anonymous vor 11 Monaten • 2

Ab 21.11.2025 müssen QR-Rechnungen strukturierte und vollständige Adressen enthalten.
Wird daran gearbeitet? Bei uns fehlt mindestens das Land.

Freundliche Grüsse

Barbara Meder

Genossenschaft Seniorenwohnungen Lausen

Antwort
anonymous vor 11 Monaten

Guten Tag Freu Meder

Wir haben mittlerweile die Trennung von Strasse und Hausnummer volltogen. Ich erlaube mir das Ticket zu schliessen.

Freundliche Grüsse,

Alex Karg

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Mietwert Eigennutzung

anonymous vor 1 vor einem Jahr • aktualisiert von anonymous vor 1 vor einem Jahr • 1

Wie verbuche ich den Mietwert Eigennutzung. Es fliesst kein Geld. Aber ich finde es transparent, wenn das Konto 3010 bebucht wird, ist das Gegenkonto dann Mietzinsverluste oder eher Kapitalbezüge?? Oder lasse ich diesen fiktiven Wert  Eigennutzung der möglichen Miete einfach weg?

Antwort
anonymous vor 1 vor einem Jahr

Der Eigenmietwert ist kein buchhalterischer Vorgang, sondern nur eine steuerliche Fiktion. Er muss also in der Buchhaltung nicht gebucht werden. Er wird nur in der Steuererklärung als Einkommen deklariert.

Eine Buchung 6903 Eigenmietwert-Aufwand an 3010 Eigenmietwert-Ertrag wäre neutral in der Erfolgsrechnung und zeigt dann als 30 Mietertrag einen Wert der näher am Mietertrag dran ist, wenn die selbstbewohnte Wohnung auch vermietet würde.

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Mietzinsrabatt

anonymous vor 1 vor einem Jahr • aktualisiert von anonymous vor 1 vor einem Jahr • 1

Guten Tag

ich habe gewissen Mietern meines Mehrfamilienhaus einen Rabatt für eine vorgegebene Zeitspanne gewährt. Vertraglich habe ich das mit ener Zuzsatzvereinbarung geregelt. In LIMMOBI finde ich keine Möglichkeit einen Rabatt einzutragen.

Wie soll ich in der Software damit umgehen?

Vielen Dank

Michael Koller

Antwort
anonymous vor 1 vor einem Jahr

Guten Tag Herr Koller

Sie müssen bitte jeweils eine Verträgsänderung vornehmen, einmal per Startdatum des Rabatts und nochmal per Enddatum des Rabatts. Hier finden Sie die Anleitung zur Mietzinsanpassung:

https://community.limmobi.ch/de/knowledge-bases/2/articles/77-anderung-eines-mietvertrages-zb-mietzinserhohung


Bei Fragen gerne nochmal melden. Gerne können wir die Anpassungen auch online in einem Webmeeting zusammen durchführen.

Freundliche Grüsse,

Alexander Karg

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Nebenkostenabrechnung

anonymous vor 1 vor einem Jahr • aktualisiert von anonymous vor 1 vor einem Jahr • 1

Ich würde es begrüssen, wenn man die Dokumentation der Nebenkostenerstellung etwas ausweiten würde.
z.B. Eine Sammlung an Beispielen, an welchen man häufige Situationen besser verstehen könnte.
1) MFH mit Wasser/Abwasser mit 1 Zähler ohne weitere Zählstellen. Verteilung pro m^2
2) MFH mit einer Elektorrechnung, aber weiteren privaten Zählern 1x Allgemeinstrom, n mal pro Wohneinheit
3) Heizölheizung, welche Messpunkte müssen von Hand eingetragen werden, damit bei einem Jahr mit Mieterwechsel, die Zuteilung der Heizkosten einigermassen realistisch ist. z.B. Mieterwechsel im Januar. (Verbrauch hoch), danach Mietleerstand und ab Sommer wieder neuer Mieter.
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Ich finde die Erklärungen etwas knapp.

Antwort
anonymous vor 1 vor einem Jahr

Besten Dank für diesen Vorschlag. Das nehmen wir gerne in die TODO Liste auf.